Rechtsprechung
ArbG Wetzlar, 16.05.1989 - 1 Ca 530/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlangen der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1989, 1979
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Köln, 19.12.1985 - 3 Sa 810/85
Streitwert; Abmahnung; Monatseinkommen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 14.06.1982 - 4 Sa 267/82
Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Krankfeiern oder Vorliegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Düsseldorf, 10.12.1996 - 8 Sa 1466/96
Personalrat: Anhörungsrecht bei Kündigung
Es mag dahinstehen, ob die Klägerin noch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Entfernung von Leistungsbericht und dienstlicher Beurteilung aus der Personalakte hätte, wenn die Kündigung - entgegen der Auffassung der Kammer - wirksam und damit das Arbeitsverhältnis beendet wäre (verneinend für den Fall der Abmahnung: Arbeitsgericht Wetzlar - Urteil vom 16.05.1989 - 1 Ca 530/88 - Der Betriebsberater 1989, 1979; LAG Frankfurt - Urteil vom 23.09.1988 - 15/2 Sa 1041/87 - NZA 1989, 513). - ArbG Münster, 14.12.1989 - 2 Ca 1299/89 Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses schließt insbesondere im öffentlichen Dienst ein entsprechendes Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO nicht aus (entgegen ArbG Wetzlar, Urteil vom 16.5.1989, BB 1989 S. 1979).